
Auch 2021: Renault senkt die Mehrwertsteuer auf 0%*
Profitieren Sie auch 2021 von niedrigen Preisen für Ihr neues Traumauto. Bei Renault gilt trotz der Rückanpassung der MwSt. auf 19% weiter die Mehrwertsteuer-Senkung auf 0%*. Sie sparen also die komplette Mehrwertsteuer beim Kauf eines von vielen neuen Renault Modellen.
Renault Twingo, Clio, Clio Grandtour, Captur, Mégane, Mégane Grandtour, Kadjar, Talisman, Espace, Kangoo, Trafic Combi, Master Combi, Scénic, Grand Scénic, Koleos: Gesamtverbrauch kombiniert l/100 km: 7,0 - 1,5; CO2-Emissionen kombiniert g/km: 168 - 34. Energieeffizienzklasse: C - A+. (Werte nach Messverfahren VO [EG] 715/2007).
Unsere Angebote






Ein Finanzierungsangebot für Privatkunden der Renault Bank, Geschäftsbereich der RCI Banque S.A. Niederlassung Deutschland, Jagenbergstraße 1, 41468 Neuss.
* Beim Kauf eines thermischen Renault Pkw-Modells, ausgenommen Renault Mégane R.S., Renault Arkana, Renault Master und Trafic Pkw, gewähren wir Ihnen einen Rabatt in Höhe des Mehrwertsteueranteils, der im jeweiligen Bruttokaufpreis enthalten ist. Dieser Rabatt entspricht einer Minderung von 15,97 % des jeweiligen Bruttokaufpreises. In der Rechnung des teilnehmenden Renault Händlers wird die Mehrwertsteuer auf Grundlage des reduzierten Bruttokaufpreises ausgewiesen. Käufer sind jedoch nicht berechtigt, die Erstattung des auf dem Kassenbon ausgewiesenen Mehrwertsteueranteils zu verlangen. Nicht kombinierbar mit anderen Rabattaktionen. Gültig nur für Privatkunden bis 28.02.2021 bei Zulassung bis 30.04.2021 bei allen teilnehmenden Renault Händlern.
Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO₂-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO₂-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen“ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der DAT Deutsche Automobil Treuhand GmbH, Hellmuth-Hirth-Straße 1, 73760 Ostfildern (www.dat.de), unentgeltlich erhältlich ist.
Seit dem 1. September 2017 werden bestimmte Neuwagen nach dem weltweit harmonisierten Prüfverfahren für Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge (Worldwide Harmonized Light Vehicles Test Procedure, WLTP), einem realistischeren Prüfverfahren zur Messung des Kraftstoffverbrauchs und der CO2-Emissionen, typgenehmigt. Ab dem 1. September 2018 wird der WLTP den neuen europäischen Fahrzyklus (NEFZ) ersetzen. Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2- Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ gemessenen. Aktuell sind noch die NEFZ-Werte verpflichtend zu kommunizieren. Soweit es sich um Neuwagen handelt, die nach WLTP typgenehmigt sind, werden die NEFZ-Werte von den WLTP-Werten abgeleitet. Die zusätzliche Angabe der WLTP-Werte kann bis zu deren verpflichtender Verwendung freiwillig erfolgen.
Der Kraftstoffverbrauch und die CO2‐Emissionen eines Fahrzeugs hängen nicht nur von der effizienten Ausnutzung des Kraftstoffs durch das Fahrzeug ab, sondern werden auch vom Fahrverhalten und anderen nichttechnischen Faktoren beeinflusst. CO2 ist das für die Erderwärmung hauptsächlich verantwortliche Treibhausgas. Ein Leitfaden für den Kraftstoffverauch und die CO2‐Emissionen aller in Deutschland angebotenen Personenkraftfahrzeugmodelle ist unentgeltlich an jedem Verkaufsort in Deutschland erhältlich, an dem neue Personenkraftfahrzeugmodelle ausgestellt oder angeboten werden.